Wenn ein Kredit vorzeitig abgelöst wird
Wer einen Kredit vorzeitig ablöst, muss an die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Kann man diese von der Steuer absetzen, wenn es um eine Vermietungsimmobilie geht?

Löst man einen Kredit vorzeitig ab, fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank an. Diese kann unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Berlin (dpa/tmn) - Wer Mieteinnahmen hat, muss diese in der Regel versteuern. Steuermindernd können aber sämtliche Kosten berücksichtigt werden, die rund um die Vermietung anfallen. Doch zählt dazu auch eine zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung? Das hängt laut dem Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) davon ab, was der Auslöser für diese Entschädigung ist.
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