Plus Bei der Steuer getrickst?

Hausdurchsuchung nicht abwendbar

Klopft die Steuerfahndung mit einem Durchsuchungsbeschluss an die Tür, haben Steuerzahler zwar keine Möglichkeit, der Maßnahme zu entgehen. Diese Rechte sollten Betroffene aber kennen.

20.03.2024 UPDATE: 21.03.2024 04:00 Uhr 41 Sekunden
Bei Durchsuchungen stellen Beamtinnen und Beamten der Steuerfahndung zum Beispiel Ordner, Festplattendaten, Mailverläufe und andere Beweisunterlagen sicher. Foto: Christoph Schmidt/dpa-tmn​

Berlin (dpa/tmn) - Wer bei der Steuer trickst, muss jederzeit damit rechnen, von der Steuerfahndung erwischt zu werden. Das sagt Jörg Sievers, Vorsteher des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen in Hannover, der Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 10/2023). Die Summe der hinterzogenen Steuern ist nicht entscheidend, Ermittler werden bei jedwedem Anfangsverdacht tätig.

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