Ohne Führerschein am Steuer
Autofahren ohne Führerschein kann bestraft werden - das dürfte jedem klar sein. Ein Urteil zeigt: Das ist auch möglich, wenn man nicht auf frischer Tat ertappt wurde.

München. (dpa/tmn) Wer ohne gültige Fahrerlaubnis Auto fährt, muss mit Bestrafung rechnen. Dabei muss man nicht unbedingt beim Fahren erwischt worden sein. Erheblicher Tatverdacht und entsprechende Aussagen bei der Vernehmung vor Ort können ausreichen.
Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 922 Ds 436 Js 178055/21), über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des
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