Was nach einem Umzug zu tun ist
Verträge müssen geändert, die Wohnung umgemeldet werden
Von Katja Fischer
Die Kisten sind gestapelt, die Möbel aufgebaut - der Umzug ist geschafft. Doch zurücklehnen kann man sich jetzt noch nicht. Was in den ersten 14 Tagen in der neuen Wohnung zu tun ist:
Wohnung ummelden: Innerhalb von ein bis zwei Wochen muss man sich ummelden. Die genauen Fristen sind von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Wird die Frist versäumt,
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