Wann darf man Resturlaub mit ins nächste Jahr nehmen?
Was passiert, wenn sie gegen Ende des Jahres noch viele Urlaubstage übrig haben?
Gütersloh (dpa) - Wer gegen Ende des Jahres noch Urlaubstage offen hat, will diese vielleicht lieber ins nächste Jahr mitnehmen. Aber geht das überhaupt?
Im Bundesurlaubsgesetz steht, dass der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden muss, sonst verfällt er, erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Der Arbeitnehmer muss Hinweise
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