Plus Strafzettel

Was beim Einspruch gegen Bußgeld zu beachten ist

Wer sich zu Unrecht belangt fühlt, kann dagegen vorgehen - muss sich aber an Fristen halten.

21.04.2021 UPDATE: 21.04.2021 13:52 Uhr 1 Minute, 24 Sekunden
Das darf doch nicht wahr sein: Wer meint, zu Unrecht einen Bußgeldbescheid bekommen zu haben, kann dagegen Einspruch erheben. Foto: Christin Klose/dpa

München (dpa) - Als Autofahrerin kennen Sie das: Plötzlich werden Sie erwischt von einem Blitzer auf der Straße. War das Tempo zu schnell, kann das schnell teuer werden. Wer meint, zu Unrecht bezichtigt worden zu sein, kann innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt entsprechender Post Einspruch erheben, informiert der ADAC. Bei Vergehen bis 55 Euro droht ein Verwarnungsgeld. Die

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