Plus Steuererklärung 2020

Pendler müssen neu rechnen

Die Corona-Pandemie hat viele Beschäftigte ins Homeoffice verbannt. Damit fällt der Arbeitsweg oft weg. Das bedeutet aber auch: Die Fahrtkosten können nicht geltend gemacht werden.

29.01.2021 UPDATE: 29.01.2021 07:54 Uhr 28 Sekunden
Der Weg zur Arbeit macht sich steuerlich bezahlt. In der Corona-Krise saßen viele Arbeitnehmer allerdings im Homeoffice. Foto: Andrea Warnecke/dpa
Berlin (dpa) - Fahrtkosten zwischen der eigenen Wohnung und der Arbeit können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Je nachdem wie weit der Weg zur Arbeit ist, kann sich das lohnen. Denn wer mit diesen Ausgaben die 1000 Euro-Werbungskostenpauschale überschreitet, mindert seine Steuerlast.

Doch 2020 haben viele Beschäftigte im Homeoffice verbracht. Das heißt: Sie können nicht einfach

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