Plus Mitbewohner

Was bei Untervermietung zu beachten ist

Bei berechtigtem Interesse darf man sich einen Mitbewohner suchen - Aber ohne Zustimmung des Vermieters geht das nicht

21.01.2020 UPDATE: 04.02.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 40 Sekunden
Mit einem Vertrag sind Haupt- und Untermieter auf der sicheren Seite. Foto: dpa

Von Katja Fischer

Die Mitbewohnerin geht ins Auslandssemester, das Kind zieht aus oder das Gehalt ist gesunken. Wenn Mieter untervermieten wollen, kann das viele Gründe haben. Manche suchen auch einfach nur Gesellschaft. Egal, aus welchem Motiv – ohne Zustimmung des Vermieters geht nichts. Wichtige Fragen und Antworten.

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