Plus Mitbewohner

Was bei Untervermietung zu beachten ist

Bei berechtigtem Interesse darf man sich einen Mitbewohner suchen - Aber ohne Zustimmung des Vermieters geht das nicht

21.01.2020 UPDATE: 04.02.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 40 Sekunden
Mit einem Vertrag sind Haupt- und Untermieter auf der sicheren Seite. Foto: dpa

Von Katja Fischer

Die Mitbewohnerin geht ins Auslandssemester, das Kind zieht aus oder das Gehalt ist gesunken. Wenn Mieter untervermieten wollen, kann das viele Gründe haben.