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Nicht jedes Arbeitszimmer ist steuerlich absetzbar

Wer sich dafür ein eigenes Arbeitszimmer in seiner Wohnung einrichtet, kann unter bestimmten Voraussetzungen Steuern sparen.

27.01.2020 UPDATE: 27.01.2020 14:44 Uhr 1 Minute, 5 Sekunden
Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer können Beschäftigte nicht steuerlich geltend machen. Foto: Christin Klose/dpa

Berlin (dpa) - Einen Schreibtisch haben die meisten zu Hause. Und viele Beschäftigte nutzen ihn auch für den Job. Doch das Finanzamt erkennt einen häuslichen Arbeitsplatz nicht in jedem Fall an,