Plus Homeoffice

Nicht jedes Arbeitszimmer ist steuerlich absetzbar

Wer sich dafür ein eigenes Arbeitszimmer in seiner Wohnung einrichtet, kann unter bestimmten Voraussetzungen Steuern sparen.

27.01.2020 UPDATE: 27.01.2020 14:44 Uhr 1 Minute, 5 Sekunden
Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer können Beschäftigte nicht steuerlich geltend machen. Foto: Christin Klose/dpa

Berlin (dpa) - Einen Schreibtisch haben die meisten zu Hause. Und viele Beschäftigte nutzen ihn auch für den Job. Doch das Finanzamt erkennt einen häuslichen Arbeitsplatz nicht in jedem Fall an, erklärt die Bundessteuerberaterkammer. Wer das Arbeitszimmer steuerlich geltend machen will, muss klare Regeln beachten.

Geltend gemacht werden kann ein Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+