Plus Vorerkrankung

Geld zurück für Reise in Corona-Risikogebiet

Lieber zuhause bleiben statt mit Vorerkrankung im Corona-Risikogebiet Urlaub machen? Verständlich. Das Geld für die gebuchte Reise wiederbekommen? Umstritten.

31.07.2023 UPDATE: 31.07.2023 08:43 Uhr 1 Minute, 7 Sekunden
Der BGH hat gesprochen: Kostenlos von einer Reise zurücktreten kann möglich sein, wenn der Urlaubsort in einem Corona-Risikogebiet liegt. Foto: Arne Dedert/dpa/dpa-tmn​

Karlsruhe. (dpa/tmn) - Kostenlos von einer Reise zurücktreten kann möglich sein, wenn der Urlaubsort in einem Corona-Risikogebiet liegt - auch wenn für die Gegend keine Reisewarnung besteht. Der Bundesgerichtshof (BGH) verurteilte eine Reiseveranstalterin dazu, Pauschalreisenden mit einer Vorerkrankung Geld zurück zu zahlen (Az.: X ZR 78/22). Über die Entscheidung berichtet die Fachzeitschrift

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