Plus Flug verspätet

Auch bei Pauschalreise drei Jahre Ansprüche

Wenn der Flug ausfällt oder verspätet ist, haben Reisende Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Die übliche Verjährungsfrist dafür gilt auch bei Pauschalreisen - sagt das höchste deutsche Zivilgericht.

08.07.2024 UPDATE: 08.07.2024 08:16 Uhr 1 Minute, 7 Sekunden
Auch für Pauschalreisende gilt die dreijährige Verjährungsfrist für Zahlungsansprüche bei annullierten oder verspäteten Flügen. Foto: Boris Roessler/dpa​

Karlsruhe (dpa/tmn) - Bei annullierten oder verspäteten Flügen unterliegen die Ansprüche der Reisenden auf Ausgleichszahlungen auch dann der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn die Flüge als Teil einer Pauschalreise gebucht wurden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einer Leitsatzentscheidung festgehalten. 

Diese Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre. Eine

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