Auch bei Pauschalreise drei Jahre Ansprüche
Wenn der Flug ausfällt oder verspätet ist, haben Reisende Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Die übliche Verjährungsfrist dafür gilt auch bei Pauschalreisen - sagt das höchste deutsche Zivilgericht.

Karlsruhe (dpa/tmn) - Bei annullierten oder verspäteten Flügen unterliegen die Ansprüche der Reisenden auf Ausgleichszahlungen auch dann der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn die Flüge als Teil einer Pauschalreise gebucht wurden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einer Leitsatzentscheidung festgehalten.
Diese Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre. Eine
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+