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Parkscheibe auch am Seitenfenster gültig

Eine Parkscheibe im Auto muss für Kontrolleure gut sichtbar sein.

17.07.2015 UPDATE: 17.07.2015 11:29 Uhr 28 Sekunden

Lüdinghausen (dpa)  Es spielt keine Rolle, ob die blau-weiße Parktafel an der Frontscheibe liegt oder an einem der hinteren Seitenfenster. Wichtig ist, dass die Parkscheibe für Kontrolleure gut sichtbar ist. Darauf weist der ADAC hin. Der Automobilclub bezieht sich auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Lüdinghausen (Az. 19 OWi-89 JS 399/15-25/15).

Im verhandelten Fall hatte ein

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