Parkscheibe auch am Seitenfenster gültig
Eine Parkscheibe im Auto muss für Kontrolleure gut sichtbar sein.

Lüdinghausen (dpa) Es spielt keine Rolle, ob die blau-weiße Parktafel an der Frontscheibe liegt oder an einem der hinteren Seitenfenster. Wichtig ist, dass die Parkscheibe für Kontrolleure gut sichtbar ist. Darauf weist der ADAC hin. Der Automobilclub bezieht sich auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Lüdinghausen (Az. 19 OWi-89 JS 399/15-25/15).
Im verhandelten Fall hatte ein
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