Plus Wer haftet?

Kollision bei Kolonnen-Überholmanöver

Manche haben es auf der Landstraße besonders eilig und überholen ganze Kolonnen von Autos. Das ist zwar nicht verboten - doch wer es tut, muss einiges beachten, wie ein Urteil zeigt.

31.05.2024 UPDATE: 31.05.2024 09:18 Uhr 1 Minute, 44 Sekunden
Auf der Landstraße sind Überholvorgänge speziell bei kurviger Streckenführung riskant. Foto: Julian Stratenschulte/dpa​

Ellwangen (dpa/tmn) – Autofahrer müssen nicht möglichst weit rechts am Fahrbahnrand fahren, um Kolonnenspringern das Überholen zu ermöglichen. Kommt es bei dem Manöver zu einem Unfall, haftet der Überholende möglicherweise allein. So entschied das Landgericht Ellwangen in einem Urteil, auf das der ADAC hinweist (Az.: 1 S 70/23).

Im konkreten Fall ging es um einen Autofahrer, der mit

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