Plus Wer haftet?

Kollision bei Kolonnen-Überholmanöver

Manche haben es auf der Landstraße besonders eilig und überholen ganze Kolonnen von Autos. Das ist zwar nicht verboten - doch wer es tut, muss einiges beachten, wie ein Urteil zeigt.

31.05.2024 UPDATE: 31.05.2024 09:18 Uhr 1 Minute, 44 Sekunden
Auf der Landstraße sind Überholvorgänge speziell bei kurviger Streckenführung riskant. Foto: Julian Stratenschulte/dpa​

Ellwangen (dpa/tmn) – Autofahrer müssen nicht möglichst weit rechts am Fahrbahnrand fahren, um Kolonnenspringern das Überholen zu ermöglichen. Kommt es bei dem Manöver zu einem Unfall, haftet der