Kollision bei Kolonnen-Überholmanöver
Manche haben es auf der Landstraße besonders eilig und überholen ganze Kolonnen von Autos. Das ist zwar nicht verboten - doch wer es tut, muss einiges beachten, wie ein Urteil zeigt.

Ellwangen (dpa/tmn) – Autofahrer müssen nicht möglichst weit rechts am Fahrbahnrand fahren, um Kolonnenspringern das Überholen zu ermöglichen. Kommt es bei dem Manöver zu einem Unfall, haftet der



