Auch ohne Schuld Anwalt einschalten
Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung
(dpa). Wer ohne eigene Schuld in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, sollte sich anwaltlich beraten lassen. Das rät die Stiftung Warentest – und verweist darauf, dass die Versicherung des Unfallgegners weder Partner noch Helfer des Geschädigten sei.
Bei der Schadensabwicklung werde von Versicherungen oft systematisch gekürzt, so die Erfahrung der Warentester. Zugleich haben
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