Online-Zimmervermittler: Nicht ohne Genehmigung des Vermieters
Die eigene Wohnung darf man nicht einfach so Touristen anbieten - Was bei Vermietungen über Online-Portale beachtet werden muss

Bei Reisenden beliebt: Urlaub in einer privaten Wohnung statt im Hotel. Foto: dpa
Von Ulrike Tschirner
Online-Zimmervermittler wie Airbnb, Wimdu und 9Flats sind für Touristen und Gastgeber lukrativ: Urlauber finden über solche Portale Übernachtungsangebote fernab der Hotelindustrie und können ihr Reiseziel mit individuellen Tipps des Privatvermieters erkunden. Die Gastgeber können sich mit der Untervermietung ihrer Wohnung etwas dazuverdienen. Allerdings gibt es
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