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Online-Zimmervermittler: Nicht ohne Genehmigung des Vermieters

Die eigene Wohnung darf man nicht einfach so Touristen anbieten - Was bei Vermietungen über Online-Portale beachtet werden muss

12.03.2015 UPDATE: 14.03.2015 06:00 Uhr 1 Minute, 46 Sekunden

Bei Reisenden beliebt: Urlaub in einer privaten Wohnung statt im Hotel. Foto: dpa

Von Ulrike Tschirner

Online-Zimmervermittler wie Airbnb, Wimdu und 9Flats sind für Touristen und Gastgeber lukrativ: Urlauber finden über solche Portale Übernachtungsangebote fernab der Hotelindustrie und können ihr Reiseziel mit individuellen Tipps des Privatvermieters erkunden. Die Gastgeber können sich mit der Untervermietung ihrer Wohnung etwas dazuverdienen. Allerdings gibt es

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