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Zusatzleistung beim Frauenarzt: Worauf Patientinnen achten sollten

Ultraschalluntersuchung, Krebsvorsorge, Test auf sexuell übertragbare Krankheiten – über Zusatzleistungen beim Gynäkologen, die "IGeL", müssen Patientinnen selbst entscheiden.

01.04.2015 UPDATE: 01.04.2015 12:41 Uhr 2 Minuten, 27 Sekunden

Einige Untersuchungen beim Gynäkologen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Die individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) müssen Patientinnen selbst zahlen - und abwägen, ob sie die Leistungen möchten. Foto: Monique Wüstenhagen

Berlin (dpa/tmn) – In der Praxis beim Gynäkologen angekommen, gibt es für Patientinnen oft gleich eine Liste von möglichen kostenpflichtigen Extras. Einige Untersuchungen etwa zur