Zusatzleistung beim Frauenarzt: Worauf Patientinnen achten sollten
Ultraschalluntersuchung, Krebsvorsorge, Test auf sexuell übertragbare Krankheiten – über Zusatzleistungen beim Gynäkologen, die "IGeL", müssen Patientinnen selbst entscheiden.

Einige Untersuchungen beim Gynäkologen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Die individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) müssen Patientinnen selbst zahlen - und abwägen, ob sie die Leistungen möchten. Foto: Monique Wüstenhagen
Berlin (dpa/tmn) – In der Praxis beim Gynäkologen angekommen, gibt es für Patientinnen oft gleich eine Liste von möglichen kostenpflichtigen Extras. Einige Untersuchungen etwa zur



