Plus RNZ-Telefonaktion

Richtig krankenversichert

Experten beantworteten Leser-Fragen. Das Wichtigste zum Nachlesen im Überblick.

01.02.2024 UPDATE: 01.02.2024 06:00 Uhr 2 Minuten, 18 Sekunden
Erhöht die Krankenkasse den Beitragssatz, kann man vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und die Krankenversicherung wechseln. Foto: Alexander Heinl/dpa-tmn​

RNZ. Krankenversicherungsschutz erhält man in Deutschland auf vielerlei Art: als Pflicht-, Familien- oder gesetzlich freiwillig Versicherter sowie als privat Versicherter. Bedingungen und Leistungen sind unterschiedlich. Bei einer Telefonaktion konnten Leser Experten ihre Fragen stellen. Beantwortet wurden diese von Sina Blaich von der AOK Rhein-Neckar-Odenwald, Yvonne Brüderle vom Verband der

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