Erfolgreiche Klage gegen diverse Darstellung auf Ampel?
Männer halten in aller Öffentlichkeit Händchen, Frauenpaare küssen sich - normal heute. Doch so manchem oder mancher geht die Hutschnur hoch, wenn nun auch noch die Ampeln divers werden. Hat Klagen Erfolg?

München. (dpa) Die Fußgängerampel zeigt ein händchenhaltendes Männerpärchen statt des gewohnten Ampelmännchens? Wer jetzt die Fäuste in der Tasche ballt und erhöhten Puls verspürt, würde vielleicht am liebsten dagegen klagen.
Doch wer sich darüber aufregt, kann keinen Anspruch auf Änderung solcher Bildzeichen anmelden. So urteilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Az.: 11 ZB
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