Gemeinsames Sorgerecht ist kein Kontrollinstrument
Getrenntlebende Eltern pochen schon mal aufs gemeinsame Sorgerecht, um erzieherische Alleingänge der Ex zu durchkreuzen oder um den Ex besser kontrollieren zu können.

Ein gemeinsames Sorgerecht sollte nicht dazu dienen, den Ex-Partner zu kontrollieren. Foto: Silvia Marks/dpa-tmn
Berlin (dpa/tmn) - Das gemeinsame Sorgerecht muss dem Kindeswohl dienen. Es ist nicht dazu da, die Erziehung durch den anderen Elternteil zu kontrollieren. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Im konkreten Fall erhielten beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht für
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