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Schwangere Jugendliche: Wohl der Frau bei Abbruch entscheidend

Ist eine minderjährige Frau schwanger und möchte das Kind nicht behalten, müssen die Sorgeberechtigten einem Schwangerschaftsabbruch zustimmen.

11.05.2015 UPDATE: 11.05.2015 13:44 Uhr 55 Sekunden

Foto: dpa

Hamburg. (dpa)  Im Mittelpunkt steht dabei das Wohl der Schwangeren. Berücksichtigen sie dieses nicht, kann das Gericht die Entscheidung auf eine andere Person übertragen. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht entschieden (Az.: 10 UF 25/14), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins mitteilt.

In dem verhandelten Fall wollte die schwangere 13-Jährige

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