Schwangere Jugendliche: Wohl der Frau bei Abbruch entscheidend
Ist eine minderjährige Frau schwanger und möchte das Kind nicht behalten, müssen die Sorgeberechtigten einem Schwangerschaftsabbruch zustimmen.

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Hamburg. (dpa) Im Mittelpunkt steht dabei das Wohl der Schwangeren. Berücksichtigen sie dieses nicht, kann das Gericht die Entscheidung auf eine andere Person übertragen. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht entschieden (Az.: 10 UF 25/14), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins mitteilt.
In dem verhandelten Fall wollte die schwangere 13-Jährige
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