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Kindergeld auch bei freiwilligem Wehrdienst möglich

Berlin (dpa) - Eltern bekommen in vielen Fällen für ihren volljährigen Nachwuchs Kindergeld, wenn dieser sich zum freiwilligen Wehrdienst verpflichtet.

11.09.2013 UPDATE: 11.09.2013 13:26 Uhr 37 Sekunden
Foto: dpa
Berlin (dpa) - Eltern bekommen in vielen Fällen für ihren volljährigen Nachwuchs Kindergeld, wenn dieser sich zum freiwilligen Wehrdienst verpflichtet. Gleiches gilt für Kinderfreibeträge. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin hin. Mit dem Wegfall des verpflichtenden Wehrdienstes hatte der Gesetzgeber Steuervorteile für die Familien gestrichen. Durchlaufen die
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