Berlin (dpa) - Eltern bekommen in vielen Fällen für ihren volljährigen Nachwuchs Kindergeld, wenn dieser sich zum freiwilligen Wehrdienst verpflichtet.
Berlin (dpa) - Eltern bekommen in vielen Fällen für ihren volljährigen Nachwuchs Kindergeld, wenn dieser sich zum freiwilligen Wehrdienst verpflichtet. Gleiches gilt für Kinderfreibeträge. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin hin. Mit dem Wegfall des verpflichtenden Wehrdienstes hatte der Gesetzgeber Steuervorteile für die Familien gestrichen. Durchlaufen die
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