Für Rückforderung des Kindergeldes müssen meist Eltern aufkommen
Bei möglichen Rückforderungen müssen Eltern unter Umständen Geld zurückzahlen, das sie nie bekommen haben.

Foto: dpa
Berlin. (dpa) Auch wenn die Familienkasse das Kindergeld direkt auf das Konto des Nachwuchs überwiesen hat: Die Behörde kann bereits geleistete Zahlungen von den Eltern zurückfordern. Denn der kindergeldberechtigte Elternteil ist meist in der Pflicht, den Betrag zu begleichen - und nicht die Kinder. Darauf macht der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aufmerksam und verweist auf ein
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+