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Für Rückforderung des Kindergeldes müssen meist Eltern aufkommen

Bei möglichen Rückforderungen müssen Eltern unter Umständen Geld zurückzahlen, das sie nie bekommen haben.

08.07.2016 UPDATE: 08.07.2016 09:48 Uhr 1 Minute

Foto: dpa

Berlin. (dpa)  Auch wenn die Familienkasse das Kindergeld direkt auf das Konto des Nachwuchs überwiesen hat: Die Behörde kann bereits geleistete Zahlungen von den Eltern zurückfordern. Denn der kindergeldberechtigte Elternteil ist meist in der Pflicht, den Betrag zu begleichen - und nicht die Kinder. Darauf macht der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aufmerksam und verweist auf ein

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