Erben in der Patchworkfamilie: Den neuen Partner absichern
Verheiratet bis zum Lebensende: Das klappt leider nicht immer. Häufig trennen sich Ehepaare, finden neue Partner und leben in Patchworkfamilien. In diesen Fällen gilt es, die Erbrechte zu klären.

Symbolfoto: dpa
Schleswig. (dpa) Patchworkfamilien sind heute längst Alltag: Das Erbrecht aber bezieht sich noch auf die klassische Familie. So sind nur Ehegatten, Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und leibliche Kinder erbberechtigt. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Notarkammer hin. Das bedeutet: Stirbt ein Partner, erben nur seine leiblichen Kinder und eventuell ein früherer Ehegatte,
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