An gemeinschaftlichem Testament ist nur schwer zu rütteln
Der Ehepartner ist tot, aber das gemeinsam errichtete Testament besteht fort. Spätere Änderungen sind dann nur noch unter bestimmten Umständen möglich.

Das Testament ist der letzte Wille eines Erblassers. Gemeinschaftlich verfasste Testamente sind nach dem Tod eines Ehepartners nur bedingt änderbar. Foto: Silvia Marks/dpa-tmn
Köln/Berlin (dpa/tmn) - Wer zusammen mit seinem Ehepartner ein gemeinschaftliches Testament errichtet, kann das Schriftstück nach dessen Tod nur noch bedingt ändern. Änderungen an Regelungen, von denen anzunehmen ist, dass beide Partner sie aus einem nachvollziehbaren Grund gemeinsam so getroffen haben, sind ungültig. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins
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