Transfrau darf nicht als "Mann" bezeichnet werden
Eine im Körper eines Mannes geborene Frau muss nach einer Geschlechtsanpassung nicht hinnehmen, als "Mann" bezeichnet zu werden. Gegen diese Verletzung des Persönlichkeitsrechts kann sie vorgehen.

Frankfurt/Berlin (dpa/tmn) - Eine Transfrau als "Mann" zu bezeichnen, stellt einen unzulässigen und schweren Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. In einer entsprechenden Entscheidung (Az.: 2-3 O 149/23), auf die das Rechtsportal "anwaltauskunft.de" hinweist, hatte das Landgericht Frankfurt den Schutz der geschlechtlichen Identität eines Menschen gestärkt.
In dem
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