Plus Schule und Kita zu

Bei Verdienstausfall Entschädigung für Eltern

Wer wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten kann, hat als Elternteil Anspruch auf Entschädigung.

14.12.2020 UPDATE: 14.12.2020 14:38 Uhr 1 Minute, 53 Sekunden
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Berlin/Köln (dpa) - Nach den neuen Beschlüssen zum Lockdown sind oder machen Kitas und Schulen in Deutschland zu. Das stellt erwerbstätige Eltern vor ein Problem. Wer seine Kinder zu Hause betreuen muss, kann nicht arbeiten.

Hier greift aber eine Regelung aus dem Infektionsschutzgesetz, die im Frühjahr und zuletzt noch einmal im Herbst angepasst wurde. Aufgrund dieser Änderung besteht ein