Was als Ausbildung zählt
Die Zeitschrift "Finanztest" (Heft 7/2019) gibt eine Übersicht
Berlin (dpa) - Eltern können auch für volljährige Kinder Kindergeld bekommen. Die Voraussetzung: Die Kinder befinden sich in einer Ausbildung. Dann läuft die Zahlung auf Antrag bis zum 25. Geburtstag weiter. Als begünstigte Bildungsmaßnahme gelten dabei nicht nur Studium und Lehre. Die Zeitschrift "Finanztest" (Heft 7/2019) gibt eine Übersicht:
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