Plus Betreuungskosten absetzen

Wenn die Großeltern aushelfen

Wer Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung als Sonderausgaben angibt, zahlt weniger Steuern. Das gilt mitunter auch, wenn die Großeltern auf die Kleinen aufpassen. Worauf Sie achten müssen.

22.05.2024 UPDATE: 22.05.2024 12:00 Uhr 1 Minute, 6 Sekunden
Auch die Oma kann für ihre Babysitterdienste bezahlt werden - und Eltern können diese Ausgaben steuerlich geltend machen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Berlin (dpa/tmn) - Gilt nicht nur bei Tagesmutter, Kita oder Babysitter: Auch wenn sich Oma und Opa um die Enkelkinder kümmern und dafür Geld bekommen, kann das die Steuerlast drücken. Denn auch diese Ausgaben können Eltern bei der Steuererklärung in der Anlage "Kind" als Sonderausgaben ansetzen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. 

Folgendes sollten Sie laut den

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