Plus Auch ohne Vollmacht

Wie sich Partner seit 2023 vertreten dürfen

Seit Jahresbeginn gilt das sogenannte Notvertretungsrecht für Ehegatten und Lebenspartner. Doch was hat es damit eigentlich auf sich?

12.01.2023 UPDATE: 12.01.2023 09:27 Uhr 2 Minuten, 23 Sekunden
Seit Januar dürfen Ehepartner und Lebenspartner sich gegenseitig in gesundheitlichen Angelegenheiten vertreten, wenn es ihnen selbst nicht mehr möglich ist, Entscheidungen zu treffen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Düsseldorf/Berlin (dpan) - Ob Unfall, Schlaganfall oder Herzinfarkt: Wenn Kranke einer medizinischen Behandlung nicht mehr selbst zustimmen können, konnte das bislang auch nicht der Ehe- oder Lebenspartner für sie tun - es sei denn, es lag hierfür eine schriftliche Vollmacht vor. Seit dem 1. Januar ist das anders.

Nunmehr gilt bei gesundheitlichen Fragen automatisch ein sogenanntes Not-

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