Plus Steuerbonus

Ein Schreibtisch ist noch kein Arbeitszimmer

Nur wenige Steuerpflichtige bekommen für das Arbeitszimmer im eigenen Haus einen Steuerbonus

28.08.2019 UPDATE: 28.08.2019 14:14 Uhr 2 Minuten, 48 Sekunden
Steuerpflichtige geben ihre Aufwendungen für das eigene Arbeitszimmer in der Steuererklärung an. Foto: dpa

Berlin/Neustadt (dpa) - Wer daheim arbeitet, kann Ausgaben bei der Steuererklärung geltend machen. Dafür reicht es aber nicht, abends auf der Couch Mails zu beantworten oder sich in ein Thema einzulesen. Denn nur wenige Steuerpflichtige bekommen für das Arbeitszimmer im eigenen Haus einen Steuerbonus.

"Die Grundregel lautet: Das häusliche Arbeitszimmer kann man nicht absetzen", erklärt

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