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Urlaubstage und Kündigungsfrist: Fakten rund um die Probezeit

Bevor man im neuen Job fest im Sattel sitzt, heißt es, die Probezeit überstehen. Rechtlich ist in dieser Zeit einiges anders als danach.

13.10.2015 UPDATE: 13.10.2015 12:43 Uhr 1 Minute, 1 Sekunde

Die Probezeit darf nicht endlos dauern: Sechs Monate sind das Maximum. Foto: Andrea Warnecke

Heidelberg (dpa) - Sich erst einmal beschnuppern: Das ermöglicht die Probezeit zu Beginn des Arbeitsverhältnisses. Doch mancher ist unsicher, welche Sonderregeln es in dieser Zeit gibt. Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins, beantwortet Fragen zum Thema.

Wie lange darf die Probezeit maximal

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