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Abmahnungen dürfen im Arbeitszeugnis nicht erwähnt werden

Sind entsprechende Äußerungen enthalten, kann der Mitarbeiter ein berichtigtes Arbeitszeugnis verlangen.

09.07.2014 UPDATE: 09.07.2014 13:49 Uhr 10 Sekunden
Bremen (dpa) - Mitarbeiter müssen es nicht akzeptieren, wenn der Arbeitgeber in ihrem Arbeitszeugnis eine Abmahnung erwähnt. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen in einer Broschüre zum Thema Arbeitszeugnis hin. Auch Angaben zum Gesundheitszustand, einer Gewerkschaftsmitgliedschaft sowie einer Nebentätigkeit haben dort nichts zu suchen.

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