Bremen (dpa) - Mitarbeiter müssen es nicht akzeptieren, wenn der Arbeitgeber in ihrem Arbeitszeugnis eine Abmahnung erwähnt. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen in einer Broschüre zum Thema Arbeitszeugnis hin. Auch Angaben zum Gesundheitszustand, einer Gewerkschaftsmitgliedschaft sowie einer Nebentätigkeit haben dort nichts zu suchen.