Plus Minijobgrenze steigt

Übergangsregelung bei Versicherungen greift

Mit der Anhebung der Minijobgrenze zum 1. Oktober ändern sich für Geringverdiener auch die Rahmenbedingungen bei Krankenversicherung und Co.

06.09.2022 UPDATE: 06.09.2022 13:20 Uhr 1 Minute, 2 Sekunden
Können künftig mehr verdienen: Minijobber - zum Beispiel als Aushilfen im Café. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Bochum. (dpa) Ab dem 1. Oktober steigt die Minijobgrenze von 450 auf 520 Euro. Beschäftigte, die bislang schon zwischen 450,01 und 520 Euro verdient haben, würden mit der Änderung ihren Versicherungsstatus verlieren, teilt die Minijob-Zentrale mit. Damit das nicht passiert, greift bis zum 31. Dezember 2023 eine Übergangsregelung, die Betroffenen Bestandsschutz gewährt.

So blieben jene

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