Plus Anzeigepflicht

Müssen sich Beschäftigte in jedem Fall persönlich krankmelden?

Fühlen sich Beschäftigte krank und können nicht zur Arbeit kommen, müssen sie zunächst ihren Arbeitgeber informieren. Aber muss das unbedingt persönlich erfolgen?

14.11.2022 UPDATE: 14.11.2022 10:22 Uhr 1 Minute, 2 Sekunden
Wer hohes Fieber hat, möchte sich nur im Bett verkriechen. Dann können auch Angehörige den Arbeitgeber über eine Arbeitsunfähigkeit informieren. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Offenburg (dpa/tmn) - Wer so richtig krank ist, will sich eigentlich nur im Bett verkriechen. Beschäftigte müssen dennoch zunächst ihrem Arbeitgeber Bescheid geben, dass sie nicht zur Arbeit kommen können. Muss das immer der persönliche Anruf beim Vorgesetzten sein oder können das auch andere Personen übernehmen?

Zunächst einmal gilt: Im Gesetz ist die sogenannte Anzeigepflicht

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+