Plus Steuerrecht

2024 gelten neue Verpflegungspauschalen für Dienstreisen

Auch im Ausland ist das allgemeine Preisniveau zuletzt deutlich gestiegen - in unterschiedlicher Weise. Die Finanzverwaltung reagiert darauf mit neu berechneten Pauschalen für Dienstreisende.

03.01.2024 UPDATE: 03.01.2024 15:00 Uhr 54 Sekunden
Beruflich viel im Ausland unterwegs? Dann sollten Sie wissen, dass seit dem 1. Januar 2024 neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen gelten. Foto: Bernd Diekjobst/dpa-tmn​

Berlin (dpa/tmn) - Seit Anfang des Jahres gelten für beruflich bedingte Auslandsreisen neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten. Das hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Schreiben klargestellt, auf das der Bund der Steuerzahler verweist. Die seit 2023 geltenden Pauschalen haben damit zum 1. Januar 2024 ihre Gültigkeit verloren.

Die Pauschalen

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