Umzugskostenpauschalen fallen 2024 höher aus
Erfordert der Job einen Umzug? Dann sollten Beschäftigte die Kosten penibel aufschreiben und die Rechnungen sammeln. Denn für die Steuererklärung kann das wichtig werden.
Regenstauf (dpa/tmn) - Jobwechsel, Beförderung und Co.: Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann damit verbundene Kosten steuerlich geltend machen. Manche der Aufwendungen müssen nicht einmal nachgewiesen werden - für sie kann das Finanzamt die sogenannten Umzugskostenpauschalen berücksichtigen. Und diese fallen für Umzüge ab dem 1. März höher aus, hat das Bundesfinanzministerium
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