Wer Schwarzarbeiter beschäftigt, steht bei Mängeln dumm da
Karlsruhe (dpa) - Wer Handwerker in Schwarzarbeit beschäftigt, hat bei Mängeln keinen Anspruch auf Nachbesserungen oder Rückerstattung. Das gilt auch, wenn ursprünglich ein regulärer Vertrag geschlossen wurde, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat.
Karlsruhe (dpa) - Wer Handwerker in Schwarzarbeit beschäftigt, hat bei Mängeln keinen Anspruch auf Nachbesserungen oder Rückerstattung. Das gilt auch, wenn ursprünglich ein regulärer Vertrag geschlossen wurde, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat.
In dem Fall hatte ein Mann in seinem Haus neuen Teppichboden verlegen lassen. Mit dem Handwerker hielt er zunächst einen Preis von
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+