Plus BGH-Urteil

Wer Schwarzarbeiter beschäftigt, steht bei Mängeln dumm da

Karlsruhe (dpa) - Wer Handwerker in Schwarzarbeit beschäftigt, hat bei Mängeln keinen Anspruch auf Nachbesserungen oder Rückerstattung. Das gilt auch, wenn ursprünglich ein regulärer Vertrag geschlossen wurde, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat.

16.03.2017 UPDATE: 16.03.2017 13:46 Uhr 35 Sekunden
Schwarzarbeit
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein wichtiges Urteil zur Schwarzarbeit gesprochen. Foto: Patrick Pleul

Karlsruhe (dpa) - Wer Handwerker in Schwarzarbeit beschäftigt, hat bei Mängeln keinen Anspruch auf Nachbesserungen oder Rückerstattung. Das gilt auch, wenn ursprünglich ein regulärer Vertrag geschlossen wurde, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat.

In dem Fall hatte ein Mann in seinem Haus neuen Teppichboden verlegen lassen. Mit dem Handwerker hielt er zunächst einen Preis von

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