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EuGH zu Leiharbeit: Kein Anspruch auf Festanstellung

Hunderttausende sind in Deutschland als Zeitarbeiter beschäftigt. Ein EuGH-Urteil stellt nun klar: EU-Recht sieht keinen Anspruch auf Festanstellung vor, auch wenn sie Jahre im gleichen Betrieb arbeiten.

17.03.2022 UPDATE: 17.03.2022 15:33 Uhr 1 Minute, 39 Sekunden
EuGH  in Luxemburg
«Cour de Justice de l'union Européene»: Das Europäische Gerichtshofs in Luxemburg.

Luxemburg (dpa) - Wer jahrelang als Leiharbeiter den gleichen Job bei einem Unternehmen macht, hat nicht unbedingt Anspruch auf eine Festanstellung bei dieser Firma.

Das geht aus einem