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EuGH zu Leiharbeit: Kein Anspruch auf Festanstellung

Hunderttausende sind in Deutschland als Zeitarbeiter beschäftigt. Ein EuGH-Urteil stellt nun klar: EU-Recht sieht keinen Anspruch auf Festanstellung vor, auch wenn sie Jahre im gleichen Betrieb arbeiten.

17.03.2022 UPDATE: 17.03.2022 15:33 Uhr 1 Minute, 39 Sekunden
EuGH  in Luxemburg
«Cour de Justice de l'union Européene»: Das Europäische Gerichtshofs in Luxemburg.

Luxemburg (dpa) - Wer jahrelang als Leiharbeiter den gleichen Job bei einem Unternehmen macht, hat nicht unbedingt Anspruch auf eine Festanstellung bei dieser Firma.

Das geht aus einem veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor. In der Entscheidung heißt es, dass "der Leiharbeitnehmer aus dem Unionsrecht kein subjektives Recht auf Begründung eines

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