EuGH zu Leiharbeit: Kein Anspruch auf Festanstellung
Hunderttausende sind in Deutschland als Zeitarbeiter beschäftigt. Ein EuGH-Urteil stellt nun klar: EU-Recht sieht keinen Anspruch auf Festanstellung vor, auch wenn sie Jahre im gleichen Betrieb arbeiten.
Luxemburg (dpa) - Wer jahrelang als Leiharbeiter den gleichen Job bei einem Unternehmen macht, hat nicht unbedingt Anspruch auf eine Festanstellung bei dieser Firma.
Das geht aus einem veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor. In der Entscheidung heißt es, dass "der Leiharbeitnehmer aus dem Unionsrecht kein subjektives Recht auf Begründung eines
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