Darauf müssen Mieter bei der Wohnungsübergabe achten
Übergabeprotokoll ist keine Pflicht, Experten empfehlen jedoch, Schäden gründlich zu dokumentieren.
Von Sandra Ketterer
Die Wohnung ist gekündigt, die Kisten sind gepackt, der Umzugswagen steht vor der Tür. Bleibt nur noch, dem Vermieter den Schlüssel in den Briefkasten zu werfen. Oder? Wer späteren Ärger vermeiden will, sollte - möglichst zusammen mit dem Vermieter - die Wohnung gründlich kontrollieren.
> Übergabeprotokoll: Ein solches ist keine Pflicht,
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