Unterschiedliche Vorgaben zur Bestimmung der Wohnfläche
Falsche Angaben können sich rächen. Der Teufel steckt im Detail.

Wird der Zollstock beim Vermessen in unterschiedlichen Höhen angesetzt, kann es unterschiedliche Ergebnisse geben. Foto: dpa
Von Margarete Lausberg
Wer die Miete erhöhen will, muss die tatsächliche Wohnfläche zugrunde legen. Das hat der Bundesgerichtshof 2015 entschieden (Az.: VIII ZR 266/14). Seitdem gilt nicht



