Unterschiedliche Vorgaben zur Bestimmung der Wohnfläche
Falsche Angaben können sich rächen. Der Teufel steckt im Detail.
Von Margarete Lausberg
Wer die Miete erhöhen will, muss die tatsächliche Wohnfläche zugrunde legen. Das hat der Bundesgerichtshof 2015 entschieden (Az.: VIII ZR 266/14). Seitdem gilt nicht mehr, was lange toleriert wurde: Auf zehn Prozent mehr oder weniger Fläche kam es nicht an. Die richtige Wohnfläche herauszufinden, ist aber schwierig. "Der Teufel steckt im Detail", sagt
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