Wegen Homeoffice-Regelung

Verhärtete Fronten zwischen SAP und Betriebsrat

SAP und Betriebsrat beharren in Homeoffice-Frage auf ihren Positionen

27.06.2024 UPDATE: 27.06.2024 04:00 Uhr 2 Minuten, 13 Sekunden
Meeting im Homeoffice: Der Softwarekonzern SAP will seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder mehr im Büro sehen, manchen passt das allerdings überhaupt nicht. Nun landet der Streit vor dem Arbeitsgericht in Mannheim. Symbolfoto: dpa

Von Barbara Klauß

Walldorf/Mannheim. Im Streit um die Homeoffice-Regelung beim Softwarekonzern SAP haben Arbeitnehmervertreter ihren Gang zum Arbeitsgericht verteidigt: Der Vorstand des Konzerns wolle nicht von seiner Drei-Tage-Office-Anweisung abrücken und Ausnahmen nur zeitlich begrenzt zulassen, teilte der Betriebsrat der SAP SE am Mittwoch mit. "Wir bedauern das sehr und mussten daher erste rechtliche Schritte einleiten", erklärte der Vorsitzende des Gremiums, Eberhard Schick, auf RNZ-Anfrage. "Das Thema treibt die Kolleginnen und Kollegen um und wir erhalten entsprechend viele E-Mails."

Anfang des Jahres hatte SAP-Chef Christian Klein den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überraschend mitgeteilt, dass sie künftig verpflichtend an drei Tagen in der Woche ins Büro kommen sollten. Eine Betriebsvereinbarung, die bis zu vier Tage im Homeoffice ermöglicht hatte, wurde fristgerecht gekündigt.

Bei vielen Beschäftigten kam die Ankündigung nicht gut an. Tausende unterzeichneten ein offenes Protestschreiben. Man fühle sich vom Unternehmen betrogen, das die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermutigt habe, von zu Hause aus zu arbeiten, und nun einen radikalen Richtungswechsel fordere, hieß es dort. Kritik kam auch von Arbeitnehmervertretern. Man erwarte, dass der Vorstand die Ankündigung zur Office-Pflicht noch einmal überdenke, sagte der Betriebsratsvorsitzende Schick damals.

In der Folge verhandelten SAP und Arbeitnehmervertreter über eine neue Betriebsvereinbarung. Ohne Erfolg. Man habe Kompromissbereitschaft vermisst, heißt es aus Unternehmenskreisen.

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Ende Mai ordnete das Management schließlich an, dass Beschäftigten vom 1. Juni an nur noch an zwei Tagen pro Woche zu Hause arbeiten dürfen. Beschlossen und verkündet worden war diese Regelung allerdings einseitig – ohne Beteiligung der Arbeitnehmervertreter.

Nach Auffassung des Unternehmens ist diese Frage ohnehin nicht mitbestimmungspflichtig. Als Arbeitgeber besitze SAP grundsätzlich ein Direktionsrecht bei der Wahl des Arbeitsortes, meint man dort. Mitbestimmungspflichtig sei lediglich die Ausgestaltung der mobilen Arbeit, erklärte die Unternehmensleitung Ende Mai.

Die Arbeitnehmervertreter aber fühlen sich übergangen. "Der Betriebsrat ist der Ansicht, dass SAP dies gar nicht einseitig hätte verkünden dürfen, weil der Betriebsrat bei Regelungen zur Mobilarbeit Mitbestimmungsrechte hat", hatte der Betriebsratsvorsitzende Schick in einer ersten Reaktion gesagt.

Diese Frage – gibt es hier ein Mitbestimmungsrecht oder nicht? – soll nun also vor dem Mannheimer Arbeitsgericht geklärt werden. Und zwar schnell. Daher hat der Betriebsrat in dem Verfahren, das in dieser Sache läuft, den Antrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt. Damit kann der gegnerischen Partei eine bestimmte Handlung untersagt werden, bis über den eigentlichen Rechtsstreit entschieden wurde.

Mit dem Antrag wollen die Arbeitnehmervertreter erreichen, dass SAP die Anordnung, an drei Tagen in der Woche ins Büro zu kommen, zurücknimmt – bis eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen ist; oder bis in einer Einigungsstelle eine Lösung gefunden wurde. Wie das Arbeitsgericht am Dienstag mitgeteilt hatte, gibt es in dieser Sache in der kommenden Woche, am 3. Juli, einen Anhörungstermin vor dem Arbeitsgericht in Mannheim.

Sollte die Neuregelung zum Homeoffice gekippt werden, wäre das für den Vorstand und insbesondere für Konzernchef Christian Klein eine schwere Schlappe. Gerade er setzt stark auf die Rückkehr zu mehr verpflichtender Präsenz. Man wisse, wie wichtig persönliche Zusammenarbeit sei, hatte er die Neuregelung begründet – auch mit Blick auf die mehreren Tausend Menschen, die in diesem Jahr einen neuen Job bei SAP anfingen. Es gelte die richtige Balance zu finden. Unterstützung erhält er in dieser Frage offenbar von der neuen Personalvorständin Gina Vargiu-Breuer, die ihr Amt am 1. Februar angetreten hat. Dem Vernehmen nach vertritt sie in beim Thema Homeoffice eine ähnliche Position wie Klein.

Von Seiten des Betriebsrats wurde die Neuregelung allerdings von Anfang an kritisch gesehen: Die Beschäftigten wollten weiterhin flexibel und autonom arbeiten und hätten sich auf entsprechende Versprechen des Vorstands verlassen, heiß es dort.

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