Walldorf

Vorruheständler-Streit bei SAP noch nicht ausgestanden

Die Vorruheständler wollen abgewiesene Klagen vor dem Arbeitsgericht Mannheim nicht hinnehmen. Deren Anwalt zufolge wollen viele davon in Berufung gehen.

09.03.2024 UPDATE: 09.03.2024 04:00 Uhr 1 Minute, 10 Sekunden
Die Unternehmenszentrale der SAP in Walldorf. Foto: dpa

Von Matthias Kros

Mannheim. Der Streit um eine regelmäßige Erhöhung der Gehälter von Vorruheständlern des Softwarekonzerns SAP dürfte noch nicht ausgestanden sein. Rechtsanwalt Mathias Helmke, der in den Verfahren vor dem Arbeitsgericht Mannheim etliche Mandanten vertritt, sagte am Freitag auf Anfrage, dass "viele der Kläger in Berufung gehen" würden. Der Fall dürfte damit vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg landen.

Gestritten wird um eine sogenannte Strukturerhöhung, also eine Gehaltserhöhung, die alle Beschäftigten der SAP bislang unabhängig von ihrer jeweiligen Leistung erhalten haben. In den vergangenen Jahren hatten auch die Vorruheständler, die das Unternehmen im Rahmen von diversen Restrukturierungen verlassen hatten, diese Strukturerhöhung bekommen.

Nicht so 2023: Überraschend erhielten sie auf Basis einer abgeschlossenen Betriebsvereinbarung nur die Hälfte – 0,74 statt 1,44 Prozent. Auch eine Inflationsprämie, die den aktiven Beschäftigten ausgezahlt wurde, blieb den Vorruheständlern verwehrt.

Insgesamt rund 50 Vorruheständler wollten das nicht hinnehmen und zogen vor das Arbeitsgericht. Ihnen sei bei Abschluss des Vorruhestandsvertrages etwas anderes versprochen worden, argumentierten sie und witterten eine vermeintliche Ungleichbehandlung.

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Wegen der Fülle an Klagen beschäftigen sich mehrere Kammern des Arbeitsgerichts Mannheim mit dem Fall. Bei zwei Urteilen Mitte und Ende Februar blitzten die Kläger allerdings ab. Aus dem Wortlaut der von SAP zum Thema verbreiteten Informationsbroschüre ergebe sich kein Anspruch für die Vorruheständler, urteilte beispielsweise Richterin Lonja Dünschede. Vielmehr verwiesen die Regelungen auf zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu treffende Vereinbarungen. Hierbei gebe es für die Parteien einen großen Gestaltungsspielraum. Darunter falle auch eine unterschiedliche Behandlung von aktiven Beschäftigten und Vorruheständlern. Berufung ließen die Urteile aber ausdrücklich zu.

Den Vorruheständlern drohen nun auch in den kommenden Jahren Nullrunden. Denn die SAP hat die Strukturerhöhung, die sie vor Gericht für sich reklamieren, inzwischen auch für die aktive Belegschaft abgeschafft. Hier zählt nunmehr ausschließlich die Leistung.

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