Mietenstopp-Volksbegehren in Bayern gescheitert
Die Mietpreisexplosion macht den Bürgern vieler Städte Sorgen. Doch von den Ländern verordnete Mietenstopps sind offensichtlich ein rechtswidriges Gegenmittel, wie ein Urteil in Bayern zeigt.

München (dpa) - Das bayerische Volksbegehren Mietenstopp ist vor dem Verfassungsgerichtshof gescheitert. Bayerns höchstes Gericht wies das Volksbegehren ab. Das Mietrecht ist demnach Sache des Bundes.
"Die Prüfung hat ergeben, dass das Volksbegehren nicht zugelassen werden kann, weil eine Zuständigkeit des Landesgesetzgebers offensichtlich nicht gegeben ist", hieß es in der Entscheidung.
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