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Gericht: Inkassogebaren von Otto-Tochterfirma rechtswidrig

Schuldner müssen nicht mehr alle Inkassogebühren hinnehmen. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die bisherige Praxis des Otto-Group-Unternehmens EOS Investment GmbH für rechtswidrig erklärt.

15.06.2023 UPDATE: 15.06.2023 17:55 Uhr 1 Minute, 45 Sekunden
Otto Group
Das Logo des Otto Konzerns an der Konzernzentrale in Hamburg.

Hamburg (dpa) - Das Inkasso-Gebaren des Otto-Group-Unternehmens EOS Investment GmbH ist laut einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts rechtswidrig. Die Richter gaben am Donnerstag der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv) statt, wie das Gericht mitteilte. Bislang lässt sich die EOS Investment GmbH offene Forderungen von Unternehmen der Otto Group und

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