Gericht: Inkassogebaren von Otto-Tochterfirma rechtswidrig
Schuldner müssen nicht mehr alle Inkassogebühren hinnehmen. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die bisherige Praxis des Otto-Group-Unternehmens EOS Investment GmbH für rechtswidrig erklärt.
Hamburg (dpa) - Das Inkasso-Gebaren des Otto-Group-Unternehmens EOS Investment GmbH ist laut einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts rechtswidrig. Die Richter gaben am Donnerstag der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv) statt, wie das Gericht mitteilte. Bislang lässt sich die EOS Investment GmbH offene Forderungen von Unternehmen der Otto Group und
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