Deutsche Bank haftet nicht für "Cum-Ex"-Schulden von Warburg
Es geht um Millionen und die Frage, wer die Steuerschulden übernimmt. In erster Instanz hatte die Privatbank Warburg bereits verloren. Nun hat das OLG auch die Berufung von Warburg zurückgewiesen.

Frankfurt/Main (dpa) - Die Deutsche Bank muss weiterhin nicht für Steuerschulden aus "Cum-Ex"-Aktiengeschäften der Hamburger Privatbank M.M.Warburg mithaften. Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) wies die Berufung von Warburg am Mittwoch vollumfänglich zurück, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Die Privatbank hatte von Deutschlands größtem Geldhaus als Depotbank Schadenersatz für
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