Cum-Ex: Warburg Bank legt Verfassungsbeschwerde ein
Der Bundesgerichtshof hatte vor wenigen Monaten die Deklaration der "Cum-Ex"-Geschäfte als Steuerhinterziehung bestätigt. Doch die Hamburger Warburg Bank will das Urteil nicht so stehen lassen.
Hamburg (dpa) - Die in die "Cum-Ex"-Affäre verwickelte Warburg Bank und ihre Eigentümer Max Warburg und Christian Olearius haben Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) eingelegt.
In dem Ende Juli gesprochenen Urteil hatte der BGH einen Spruch des Landgerichts Bonn gegen zwei Ex-Börsenhändler aus London bestätigt und damit erstmals höchstrichterlich die
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+