Plus Prozess am BGH

Deutsche Umwelthilfe darf weiter abmahnen

Karlsruhe (dpa) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kann voraussichtlich weiterhin Unternehmen bei Verstößen gegen den Verbraucherschutz abmahnen und verklagen.

25.04.2019 UPDATE: 25.04.2019 13:18 Uhr 37 Sekunden
BGH/DUH
Ein Banner mit der Aufschrift «Stoppt DUH!» (Deutsche Umwelthilfe) hängt während einer Demonstration gegen das Dieselfahrverbot in Stuttgart an einer Brücke. Foto: Sebastian Gollnow

Karlsruhe (dpa) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kann voraussichtlich weiterhin Unternehmen bei Verstößen gegen den Verbraucherschutz abmahnen und verklagen.

Die obersten Zivilrichter des