BGH-Urteil: Lockdown-Betroffene bekommen keine Entschädigung
Eine Gastronomen-Familie hat hohe Einbußen, weil sie wochenlang schließen musste. Vor Gericht will sie erreichen, dass das Land dafür aufkommt. Das Urteil ist für die gesamte Branche eine Enttäuschung.

Karlsruhe (dpa) - Gastronomen und andere Betriebsinhaber, die im Corona-Lockdown schließen mussten, haben keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung für ihre Einnahmeausfälle.
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