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BGH-Urteil: Lockdown-Betroffene bekommen keine Entschädigung

Eine Gastronomen-Familie hat hohe Einbußen, weil sie wochenlang schließen musste. Vor Gericht will sie erreichen, dass das Land dafür aufkommt. Das Urteil ist für die gesamte Branche eine Enttäuschung.

17.03.2022 UPDATE: 17.03.2022 08:45 Uhr 2 Minuten, 12 Sekunden
BGH verhandelt zu Corona-Schließungen
Salina Worm, Geschäftsführerin Schloss Diedersdorf - vor dem Schloss ihres Vaters.

Karlsruhe (dpa) - Gastronomen und andere Betriebsinhaber, die im Corona-Lockdown schließen mussten, haben keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung für ihre Einnahmeausfälle.

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