BGH-Urteil: Lockdown-Betroffene bekommen keine Entschädigung
Eine Gastronomen-Familie hat hohe Einbußen, weil sie wochenlang schließen musste. Vor Gericht will sie erreichen, dass das Land dafür aufkommt. Das Urteil ist für die gesamte Branche eine Enttäuschung.

Karlsruhe (dpa) - Gastronomen und andere Betriebsinhaber, die im Corona-Lockdown schließen mussten, haben keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung für ihre Einnahmeausfälle.
Der Gesetzgeber habe mit den verschiedenen Hilfsprogrammen seine Pflicht erfüllt, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in einem Musterfall aus Brandenburg. Damit ist das Verfahren
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