Plus Nicht pfändbar

BGH stärkt Rechte von überschuldeten Riester-Sparern

Was, wenn man Geld in eine Riester-Rente zahlt, staatliche Zulagen bekommt und in die Schuldenfalle gerät? Wer in einer Privatinsolvenz steckt, muss nach einer BGH-Entscheidung nicht um sein erspartes Riester-Kapital fürchten. Geförderte Verträge sind nicht pfändbar.

16.11.2017 UPDATE: 16.11.2017 05:08 Uhr 1 Minute, 21 Sekunden
Bundesgerichtshof
Außenaufnahme des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Foto: Uli Deck

Karlsruhe (dpa) - Wer wegen Überschuldung in einer Privatinsolvenz steckt, muss nicht um seinen Riester-Renten-Vertrag fürchten. Voraussetzung ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) allerdings, dass staatliche Zulagen gezahlt wurden.

Außerdem dürfen die Altersvorsorgebeiträge den Höchstbetrag nicht übersteigen. Ansprüche aus einem solchen Vertrag seien nicht übertragbar,

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