Plus Nicht pfändbar

BGH stärkt Rechte von überschuldeten Riester-Sparern

Was, wenn man Geld in eine Riester-Rente zahlt, staatliche Zulagen bekommt und in die Schuldenfalle gerät? Wer in einer Privatinsolvenz steckt, muss nach einer BGH-Entscheidung nicht um sein erspartes Riester-Kapital fürchten. Geförderte Verträge sind nicht pfändbar.

16.11.2017 UPDATE: 16.11.2017 05:08 Uhr 1 Minute, 21 Sekunden
Bundesgerichtshof
Außenaufnahme des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Foto: Uli Deck

Karlsruhe (dpa) - Wer wegen Überschuldung in einer Privatinsolvenz steckt, muss nicht um seinen Riester-Renten-Vertrag fürchten. Voraussetzung ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH)